Mann, der Ladenbesitzer in Deutschland wegen Gesichtsmaske erschossen hat, zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Gericht in Deutschland hat am Dienstag einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, der im vergangenen September einen Tankwart in der westdeutschen Stadt Idar-Oberstein wegen eines Streits über das Nichttragen einer Maske erschossen hatte. Der Schatzmeister bestand darauf, die geltenden Quarantänevorschriften einzuhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, sowohl der Verurteilte als auch der Staatsanwalt können gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung einlegen.

Der Schritt schockierte die Öffentlichkeit und die politischen Führer und warf Fragen darüber auf, inwieweit die Gesellschaft aufgrund des Widerstands gegen die Quarantänevorschriften von einer Radikalisierung bedroht war.

Der heute 50-jährige Angreifer Mario N. sagte aus, er habe aus Wut geschossen, weil die Kassiererin sich weigerte, ihm Bier zu verkaufen, weil seine Maske nicht getragen worden sei. Der Mann sagt, er fuhr nach Hause, nahm eine Waffe, ging zurück zur Tankstelle und erschoss den Beamten. Der Kassierer ist ein 20-jähriger Student, der als Aushilfskraft an einer Tankstelle arbeitet. Der Schütze hatte illegal eine Waffe.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe für den Mord. Dies weist darauf hin, dass der Mann aus niederen Motiven und in böswilliger Absicht gehandelt hat, es handelte sich also um ein sehr schweres Verbrechen. Das Gericht bezeichnete die Schießerei als Totschlag, wies die außergewöhnliche Kriminalitätsrate jedoch zurück. Sein Geständnis wird die Möglichkeit der Freilassung des Verurteilten erheblich erschweren.

Lebenserwartung bei Deutsch bedeutet, dass ein Verurteilter nach 15 Jahren einen Antrag auf Bewährung stellen kann. Wenn das Gericht eine sehr schwere Schuld zugibt, ist der Weg zur Bewährung zwar rechtlich möglich, aber sehr kompliziert und laut Medienberichten nahezu unmöglich.

Die Verteidigung wies die Anklage wegen Mordes zurück und beantragte die Neuklassifizierung der Straftat als Mord an verminderter geistiger Gesundheit. Mario R. hat etwa zwei Prozent Alkohol im Blut.

Astor Kraus

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