Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Einbürgerungsprozess beschleunigt und die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft erweitert, um insbesondere den Arbeitskräftemangel in Europas größter Volkswirtschaft zu verringern.
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Dem Text, der noch vom Parlament verabschiedet werden muss, zufolge soll die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt im Land möglich sein.
„Wir wollen, dass Menschen, die schon lange Teil unserer Gesellschaft sind, sich an demokratischen Organisationen in unserem Land beteiligen können“, sagte Innenministerin Nancy Faeser auf einer Pressekonferenz.
Ausländer, die gut in das Land integriert sind, die Sprache gut beherrschen oder sich durch ehrenamtliches Engagement auszeichnen, können nach drei Jahren in diesen Prozess einsteigen.
„Angesichts des Fachkräftemangels brauchen wir kluge und tatkräftige Menschen, die hier dauerhaft leben und sich in unserem Land wiedererkennen wollen“, erklärte Wirtschaftsminister und Ökologe Robert Habeck in einer Stellungnahme.
Allerdings müssen künftige deutsche Staatsangehörige bis auf wenige Ausnahmen nachweisen, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Das Gesetz eröffnet auch mehr Menschen die Möglichkeit, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen, darunter auch der großen türkischen Gemeinschaft in Deutschland, die rund 1,5 Millionen Bürger zählt.
Dieses Privileg war bisher nur EU- und Schweizer Staatsangehörigen vorbehalten.
„Moderne Staatsbürgerrechte sind Anreize, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen“, sagt Habeck.
Revisionen des Staatsbürgerschaftsgesetzes sind ein zentrales Projekt der seit Dezember 2021 regierenden Koalition aus Sozialdemokraten mit Ökologen und Liberalen der FDP um Olaf Scholz.
In politischen Kreisen fand das Gesetz jedoch keine Einigung. Die konservative Opposition war von Anfang an äußerst skeptisch.
In der Zeitung „Die Welt“ bezeichnete der konservative Abgeordnete Alexander Throm am Mittwoch das Gesetz als „leichtfertig“ und einen Zeitrahmen von drei bis fünf Jahren als „zu kurz“, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu verleihen.
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